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BGB § 1384 Berechnungszeitpunkt bei Scheidung

BGB § 1384 Berechnungszeitpunkt bei Scheidung

[ Auszug: Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidu ... ]